Die beiden Modelle
SaaS-Shops mietest du: Der Anbieter betreibt Server, Software und Sicherheit, du zahlst eine monatliche Gebühr und oft eine Transaktionsgebühr. Open-Source-Shops installierst du selbst oder lässt sie von einer Agentur betreiben. Die Software ist häufig in einer Grundversion kostenlos, Kosten entstehen durch Hosting, Erweiterungen, Wartung und Entwicklung.
| Kriterium | SaaS | Open Source |
|---|---|---|
| Start | in Tagen, ohne Technikkenntnisse | Wochen bis Monate, meist mit Agentur |
| Laufende Kosten | Monatsgebühr, Transaktionsgebühren, Apps | Hosting, Wartung, Updates, Plugins |
| Anpassbarkeit | im Rahmen von Themes und Apps | nahezu unbegrenzt |
| Updates und Sicherheit | macht der Anbieter | deine Verantwortung oder die deiner Agentur |
| Datenhoheit | Daten beim Anbieter, Export prüfen | Daten auf deinem Server |
| Abhängigkeit | vom Anbieter und seinen Preisen | von Agentur oder eigenem Know-how |
Wann SaaS passt
Ein gemieteter Shop ist sinnvoll, wenn du schnell starten willst, kein eigenes Technikteam hast und dein Geschäftsmodell mit Standardfunktionen auskommt. Achte auf die Kosten bei steigendem Umsatz: Transaktionsgebühren und kostenpflichtige Apps summieren sich. Rechne deshalb mit deinem geplanten Umsatz in zwei Jahren, nicht mit dem heutigen.
Wann Open Source passt
Ein Open-Source-Shop lohnt sich bei besonderen Anforderungen: komplexe Produktkonfiguratoren, B2B-Preislisten je Kunde, viele Schnittstellen oder ein eigener Checkout. Plane ein Budget für regelmäßige Updates ein – ungepflegte Shops sind ein Sicherheitsrisiko. Frag Agenturen nach Wartungsverträgen mit festen Reaktionszeiten.
Deutsche Besonderheiten
- Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutz) aktuell halten, oft per Schnittstelle zu einem Rechtstext-Dienst
- Bestellbutton mit eindeutiger Beschriftung wie „zahlungspflichtig bestellen“
- Grundpreisangaben und Versandkosten korrekt anzeigen
- Gängige Zahlungsarten: Rechnung, PayPal, Lastschrift, Karte, Echtzeitüberweisung
- Rechnungen mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG, im B2B-Geschäft künftig als E-Rechnung
- Cookie-Einwilligung für Tracking und Marketing-Tools
Die Pflichtangaben auf Rechnungen regelt § 14 UStG. Verkaufst du an Unternehmen, betrifft dich die E-Rechnungspflicht ab 2027 beziehungsweise 2028.
Anbindung an Warenwirtschaft und Buchhaltung
Ab einer gewissen Bestellmenge ist die Anbindung an ein ERP oder eine Warenwirtschaft entscheidend: Lagerbestände, Versandetiketten, Rechnungen und Buchhaltungsexport sollen ohne Abtippen laufen. Prüfe, ob es für deine Warenwirtschaft eine gepflegte Schnittstelle gibt. Mehr zur Auswahl im Ratgeber ERP-Auswahl in 7 Schritten.
Datenschutz
Ein Shop verarbeitet Kundendaten, Zahlungsdaten und oft Tracking-Daten. Für den Shop-Anbieter oder Hoster brauchst du einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, für Tracking im Regelfall eine Einwilligung. Die Prüffragen stehen im DSGVO-Check für Software.
Entscheidungshilfe
- 01
Anforderungen sammeln
Sortimentsgröße, Zielgruppe (B2C oder B2B), Zahlungsarten, Schnittstellen.
- 02
Kosten über drei Jahre rechnen
Gebühren, Apps, Hosting, Agentur und interne Zeit.
- 03
Zwei Systeme testen
Je einen SaaS- und einen Open-Source-Shop mit eigenen Produkten aufsetzen.
- 04
Exit prüfen
Wie kommen Produkte, Kunden und Bestellungen bei einem Wechsel heraus?
Quellen
- [1]EUR-Lex: Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung). Abgerufen am 02.11.2026.
- [2]Gesetze im Internet: § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen. Abgerufen am 02.11.2026.




