Zum Inhalt springen

Recht & Pflichten

Newsletter rechtssicher versenden

Werbe-E-Mails darfst du nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung verschicken (§ 7 UWG). Weisen musst du sie im Zweifel nachweisen – deshalb ist das Double-Opt-in-Verfahren Standard. Dazu kommen ein Abmeldelink in jeder E-Mail, ein Impressum und eine Rechtsgrundlage für Tracking.

Geschrieben von Dettingenstack-Redaktion

Aktualisiert am 02.11.2026 · 2 Min. Lesezeit

Illustration: Eine E-Mail mit doppeltem Häkchen und Schutzschild steht für rechtssicheren Versand.

Einwilligung: die Grundregel

Werbung per E-Mail ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG eine unzumutbare Belästigung, wenn keine vorherige ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Das gilt gegenüber Verbrauchern und gegenüber Unternehmen. Ein Newsletter mit Angeboten, Produkthinweisen oder Firmennews ist Werbung in diesem Sinne.

Zusätzlich verlangt die DSGVO eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der E-Mail-Adresse. Die Einwilligung muss freiwillig, für einen bestimmten Zweck, informiert und eindeutig sein (Art. 4 Nr. 11, Art. 7 DSGVO). Ein vorangekreuztes Kästchen genügt nicht.

Double-Opt-in als Nachweis

Im Streitfall musst du beweisen, dass eine Einwilligung vorliegt. Dafür hat sich das Double-Opt-in durchgesetzt: Nach der Anmeldung bekommt die Person eine E-Mail mit Bestätigungslink. Erst nach dem Klick landet die Adresse in der Verteilerliste.

  1. 01

    Anmeldung

    Formular mit E-Mail-Adresse und klarem Hinweis, was die Person bekommt und wie oft.

  2. 02

    Bestätigungsmail

    Neutrale E-Mail ohne Werbung mit Link zur Bestätigung.

  3. 03

    Bestätigung

    Erst jetzt ist die Adresse aktiv. Zeitpunkt, IP-Adresse und Formulartext werden protokolliert.

  4. 04

    Nachweis aufbewahren

    Das Protokoll so lange speichern, wie du die Adresse nutzt – und darüber hinaus für mögliche Streitfälle.

Ausnahme für Bestandskunden

§ 7 Abs. 3 UWG erlaubt E-Mail-Werbung ohne Einwilligung nur, wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind:

  • Du hast die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung vom Kunden erhalten.
  • Du bewirbst nur eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen.
  • Der Kunde hat der Verwendung nicht widersprochen.
  • Du hast bei der Erhebung und in jeder E-Mail klar darauf hingewiesen, dass er jederzeit widersprechen kann.

Die Ausnahme ist eng. Ein allgemeiner Newsletter mit dem ganzen Sortiment ist davon in der Regel nicht gedeckt.

Pflichtangaben in jeder E-Mail

  • Abmeldelink, der ohne Login und ohne Umwege funktioniert,
  • Impressum oder ein Link darauf mit den Angaben des Absenders,
  • erkennbarer Absender und ein Betreff, der den werblichen Charakter nicht verschleiert,
  • Hinweis auf die Datenschutzerklärung.

Tracking von Öffnungen und Klicks

Öffnungs- und Klickraten sind für Marketing interessant, aber personenbezogen, wenn sie einzelnen Empfängern zugeordnet werden. Dafür brauchst du eine Rechtsgrundlage. Der sichere Weg ist, das Tracking in der Einwilligung ausdrücklich zu erwähnen oder es ohne Personenbezug auszuwerten. Viele Newsletter-Tools lassen sich so einstellen, dass sie nur zusammengefasste Werte zeigen.

Die Software muss mitspielen

FunktionWarum sie wichtig ist
Double-Opt-in mit ProtokollNachweis der Einwilligung
Automatische Abmeldung und SperrlisteAbgemeldete Adressen dürfen nicht erneut angeschrieben werden
Einstellbares TrackingOhne Einwilligung kein personenbezogenes Tracking
Serverstandort und AVVDer Anbieter verarbeitet deine Empfängerdaten im Auftrag
Import mit HerkunftsnachweisNur Adressen mit nachweisbarer Einwilligung importieren

Bei US-Anbietern prüfst du zusätzlich, ob sie unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sind. Die übrigen Fragen stehen im DSGVO-Check für Software.

Quellen

  1. [1]Gesetze im Internet: § 7 UWG – Unzumutbare Belästigungen. Abgerufen am 02.11.2026.
  2. [2]EUR-Lex: Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung). Abgerufen am 02.11.2026.
  3. [3]U.S. Department of Commerce: Data Privacy Framework – Liste zertifizierter Unternehmen. Abgerufen am 02.11.2026.

Weitere Ratgeber

Newsletter

Einmal im Monat: neue Tests, Preisänderungen, ehrliche Empfehlungen.

Mit der Anmeldung erhältst du einmal im Monat unseren Newsletter. Abmeldung jederzeit über den Link in jeder E-Mail. Datenschutzerklärung